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Diskussions-Papiere der HBV Baden-Württemberg zu ver.di:
 
 

Die 14. Landesbezirkskonferenz der Gewerkschaft HBV
Baden-Württemberg am 15./16. Mai 1998 in Offenburg hat
einstimmig folgenden Antrag an den HBV-Gewerkschaftstag, der
Ende Oktober 1998 in Bremen stattfinden wird, beschlossen...
 
 

Der Gewerkschaftstag möge beschließen:
GHV, HV und GA werden aufgefordert, bei den Verhandlungen um eine neue Dienstleistungsgewerkschaft folgende Positionen zu gewährleisten:

  1. Nach wie vor ist die Gewerkschaft HBV eine politisch und organisatorisch eigenständige Gewerkschaft, die erfolgreich ist und damit auch zukunftsfähig. Dies schließt eine ständige Erneuerung als mitgliedernahe, demokratische, selbstbewußte und durchsetzungsfähige Interessenvertretungsorganisation ihrer Mitglieder nicht aus
  2. HV, GA und GHV sind deshalb aufgefordert, den Vorstellungen entgegenzutreten, daß die Bildung einer - wie immer gearteten - neuen Dienstleistungsgewerkschaft zwangsläufig, unausweichlich und alternativlos ist.

  3. Die Beschlußlage des letzten Gewerkschaftstages beinhaltet nur den Auftrag, die Bildung einer Gewerkschaft im privaten Dienstleistungssektor unter Einbeziehung der DAG anzustreben. Die jetzige Diskussion um eine Gewerkschaft im privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor hat diesen Auftrag längst überschritten und ist nicht durch den letzten Gewerkschaftstag legitimiert. Alle möglichen Alternativen für die Zukunft der Gewerkschaft HBV sind deshalb nach wie vor der Entscheidung des Gewerkschaftstages unterworfen und deshalb ist die Diskussion nach wie vor offen.
     
  4. Eine neue Gewerkschaft im Dienstleistungssektor ist nur dann eine Alternative, wenn damit die Interessen der Arbeitnehmer/-innen besser, d.h. erfolgreicher durchgesetzt werden können. Wer eine bewährte Organisation aufgeben will, muß darlegen, wie mit einer neuen Organisation die Ziele und Interessen der Arbeitnehmer/-innen, die heute bei HBV Mitglied sind, eindeutig besser durchgesetzt werden können.

  5.  
  6. Ob mit einer neuen Dienstleistungsgewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer/-innen aus dem HBV-Bereich besser vertreten werden können, ist anhand folgender verbindlicher Kriterien zu beurteilen:
  7. Bisher hat die Diskussion um die große Dienstleistungsgewerkschaft mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gegeben wurden.

  8. Das Organisationsprinzip im DGB ein Betrieb - eine Gewerkschaft wird vollends in Frage gestellt, wenn die neue Dienstleistungsgewerkschaft den Vertretungsanspruch der DAG auch für ihre Mitglieder in den Zuständigkeitsbereichen der anderen DGB-Gewerkschaften (z.B. IG Metall, IG BCE) übernimmt.
    Die Gründung einer Dienstleistungsgewerkschaft darf keine Schwächung des DGB bewirken und die Spaltung der Gewerkschaftsbewegung in Blöcke konkurrierender Großgewerkschaften befördern.

  9. Angesichts dieser ungelösten und neu entstehenden Konkurrenzprobleme kann es nicht sein, daß die noch nicht einmal in den Gremien geführte Diskussion um verschiedene Modelle der Zusammenführung, wie z.B. Kartellgewerkschaft, neue Dienstleistungsgewerkschaft mit drei Säulen, Neugründung von Branchengewerkschaften, zugunsten nur eines Modelles durch den GHV für beendet erklärt wird:
  10. Alle Modelle sind gleichberechtigt mit ihren Vor- und Nachteilen zur innergewerkschaftlichen Diskussion zu stellen und als Entscheidungsalternativen dem Gewerkschaftstag vorzulegen.
     
  11. Zeitdruck verdeckt und schafft neue Probleme anstatt zu Lösungen zu führen. Der vorgelegte enge Zeitplan zur Zusammenführung einer großen Dienstleistungsgewerkschaft widerspricht dem Anspruch eine breite Mitgliederbeteiligung am Neustrukturierungsprozeß zu gewährleisten. Er verhindert die Beteiligung der Mitglieder und Ehrenamtlichen. Darüber hinaus werden Sachzwänge geschaffen, die die Rechte der Delegierten des Gewerkschaftstages unterlaufen.

  12. Mit diesem Zeitplan kann keine neue Gewerkschaft zusammenwachsen, in der sich Mitglieder und Funktionäre wiedererkennen und sich identifizieren können. Deshalb wird dieser Zeitplan zurückgenommen und ist für die Gewerkschaft HBV nicht verbindlich.
    Zuerst sind Sachfragen zu klären, dann können Zeitpläne geklärt werden.
  13. Zusammenfassend stellt der Gewerkschaftstag fest:
  14. Der Gewerkschaftstag stellt fest: Alle wichtigen Fragen sind im Konsensprinzip zu klären. Gerade bei grundlegenden Entscheidungen über die Zukunft der Gewerkschaft HBV dürfen Minderheiten nicht ausgegrenzt und muß die Spaltung unserer Gewerkschaft verhindert werden. So ist es der gewollte Auftrag der Satzung. Nicht umsonst verlangt sie, daß für die Auflösung der Gewerkschaft HBV mindestens 4/5 der Delegierten stimmen müssen.


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Letzte Änderung: 27.11.1999
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