Ver.di
Diskussions-Papiere der HBV Baden-Württemberg zu ver.di:
Die 14. Landesbezirkskonferenz der Gewerkschaft HBV
Baden-Württemberg am 15./16. Mai 1998 in Offenburg hat
einstimmig folgenden Antrag an den HBV-Gewerkschaftstag, der
Ende Oktober 1998 in Bremen stattfinden wird, beschlossen...
Der Gewerkschaftstag möge beschließen:
GHV, HV und GA werden aufgefordert, bei den Verhandlungen um eine neue
Dienstleistungsgewerkschaft folgende Positionen zu gewährleisten:
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Nach wie vor ist die Gewerkschaft HBV eine politisch und organisatorisch
eigenständige Gewerkschaft, die erfolgreich ist und damit auch zukunftsfähig.
Dies schließt eine ständige Erneuerung als mitgliedernahe, demokratische,
selbstbewußte und durchsetzungsfähige Interessenvertretungsorganisation
ihrer Mitglieder nicht aus
-
HV, GA und GHV sind deshalb aufgefordert, den Vorstellungen entgegenzutreten,
daß die Bildung einer - wie immer gearteten - neuen Dienstleistungsgewerkschaft
zwangsläufig, unausweichlich und alternativlos ist.
Die Beschlußlage des letzten Gewerkschaftstages beinhaltet nur
den Auftrag, die Bildung einer Gewerkschaft im privaten Dienstleistungssektor
unter Einbeziehung der DAG anzustreben. Die jetzige Diskussion um eine
Gewerkschaft im privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor hat
diesen Auftrag längst überschritten und ist nicht durch den letzten
Gewerkschaftstag legitimiert. Alle möglichen Alternativen für
die Zukunft der Gewerkschaft HBV sind deshalb nach wie vor der Entscheidung
des Gewerkschaftstages unterworfen und deshalb ist die Diskussion nach
wie vor offen.
-
Eine neue Gewerkschaft im Dienstleistungssektor ist nur dann eine Alternative,
wenn damit die Interessen der Arbeitnehmer/-innen besser, d.h. erfolgreicher
durchgesetzt werden können. Wer eine bewährte Organisation aufgeben
will, muß darlegen, wie mit einer neuen Organisation die Ziele und
Interessen der Arbeitnehmer/-innen, die heute bei HBV Mitglied sind, eindeutig
besser durchgesetzt werden können.
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Ob mit einer neuen Dienstleistungsgewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer/-innen
aus dem HBV-Bereich besser vertreten werden können, ist anhand folgender
verbindlicher Kriterien zu beurteilen:
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Das Selbstverständnis von HBV war und ist stark an der Organisierung
betrieblicher und überbetrieblicher Konflikte zur Durchsetzung der
Interessen unserer Mitglieder und damit an der Bildung von gewerkschaftlicher
und gesellschaftlicher Gegenmacht orientiert. Dies darf nicht zugunsten
einer sozialpartnerschaftlichen Orientierung aufgegeben werden.
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Die basisdemokratischen Traditionen und Strukturen von HBV müssen
erhalten bleiben und gestärkt werden. Das schließt das strikte
Prinzip der Ehrenamtlichkeit in allen gewählten Gremien der Organisation
ein.
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Eine Neukonstruktion muß gewährleisten, daß die Identifikation
der HBV-Mitglieder und insbesondere der Aktiven mit ihrer Gewerkschaft
erhalten bleibt. Die Bildung einer Dienstleistungsgewerkschaft, die von
den Mitgliedern als undurchsichtiger, faktisch unbeeinflußbarer,
zentralistischer und anonymer Machtapparat erlebt wird, ist von vornherein
zum Scheitern verurteilt.
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Deshalb sind Dezentralität, Mitgliedernähe, Pluralität und
innergewerkschaftliche Demokratie entscheidende Maßstäbe für
den Aufbau und die Entwicklung der gewerkschaftlichen Strukturen.
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Bewährte Strukturen und Prinzipien, die für die HBV-Mitglieder
erhalten werden müssen, sind z.B.
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unsere Orts- und Bezirksvorstände, die Betriebsgruppen, Fachgruppen
auf Orts- und Landesebene als Organe der demokratischen Selbstverwaltung
unserer Gewerkschaft durch die Mitglieder vor Ort; * die bezirklichen Tarifkommissionen
und die Tarifzuständigkeit auf Landesebene als zentrale Elemente einer
mitgliedernahen Tarifpolitik.
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das dreistufige Organisationsprinzip (Orts- und Bezirksverwaltungen, Landesbezirke,
Hauptverwaltung) und die Finanz- und Personalhoheit sowie politische Autonomie
der Orts-/Bezirksverwaltungen und Landesbezirke.
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Die von HBV organisierten Branchen sind besonders stark geprägt von
den spezifischen Bedingungen von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben.
HBV hat dafür besondere Formen der gewerkschaftlichen Arbeit entwickelt.
Für diese unterschiedlichen Formen der Gewerkschaftsarbeit müssen
die finanziellen und personellen Voraussetzungen auch in jeder Form der
Kooperation der Gewerkschaften im Dienstleistungsbereich weiterhin akzeptiert
und gewährleistet werden. Nur so ist sichergestellt, daß auch
künftig die Mitglieder aus dem HBV-Bereich eine Gewerkschaft haben.
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HBV ist stark davon geprägt, daß 70% ihrer Mitglieder Frauen
sind. Auch die Anteile der Frauen am ehren- und hauptamtlichen Funktionärskörper
sind deutlich höher als bei anderen Gewerkschaften. Der Charakter
einer Frauengewerkschaft darf bei einer Neustrukturierung nicht verlorengehen.
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Bisher hat die Diskussion um die große Dienstleistungsgewerkschaft
mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gegeben wurden.
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Am augenfälligsten ist, daß in der Politischen Plattform auch
nicht ein einziges gewerkschaftspolitisches Ziel formuliert wird, das mit
der Aufhebung der Konkurrenz unter den Gewerkschaften verfolgt wird.
- Abbau der Massenarbeitslosigkeit,
- Sicherung der Beschäftigung,
- Sicherung und Steigerung der Einkommen und - ein Ende der Umverteilungspolitik
von unten nach oben, um nur einige Eckpunkte zu nennen, müssen nach
wie vor Ziel der gewerkschaftlichen Gegenmacht bleiben. Der Abbau der Konkurrenz
kann nur Mittel zum Zweck, aber kein Selbstzweck sein
-
Gewerkschaftskonkurrenz wird durch das angestrebte Fusionsmodell nur teilweise
aufgehoben. Dagegen wird sich die Konkurrenz mit den Industriegewerkschaften
um die von dort her entstehenden industrienahen Dienstleistungsbereiche
bzw. dienstleistungsnahe Industriebereiche sogar noch verschärfen
(z.B. mit der IGM um die Softwarehäuser und den gesamten Telekommunikationsbereich,
mit der BCE um die Unternehmen der Energiewirtschaft, mit allen Industriegewerkschaften
um industrienahe Großhandels- und Dienstleistungsbetriebe). Ungelöst
bleiben auch die Zuständigkeitsüberschneidungen mit der NGG.
Das Organisationsprinzip im DGB ein Betrieb - eine Gewerkschaft
wird vollends in Frage gestellt, wenn die neue Dienstleistungsgewerkschaft
den Vertretungsanspruch der DAG auch für ihre Mitglieder in den Zuständigkeitsbereichen
der anderen DGB-Gewerkschaften (z.B. IG Metall, IG BCE) übernimmt.
Die Gründung einer Dienstleistungsgewerkschaft darf keine Schwächung
des DGB bewirken und die Spaltung der Gewerkschaftsbewegung in Blöcke
konkurrierender Großgewerkschaften befördern.
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Angesichts dieser ungelösten und neu entstehenden Konkurrenzprobleme
kann es nicht sein, daß die noch nicht einmal in den Gremien geführte
Diskussion um verschiedene Modelle der Zusammenführung, wie z.B. Kartellgewerkschaft,
neue Dienstleistungsgewerkschaft mit drei Säulen, Neugründung
von Branchengewerkschaften, zugunsten nur eines Modelles durch den GHV
für beendet erklärt wird:
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Das Modell eines Gewerkschaftskartells - eine verbindliche Zusammenarbeit
selbständiger Gewerkschaften - hat nach wie vor den Vorteil, daß
die Konkurrenzprobleme - unter Beibehaltung der jeweiligen Eigenständigkeit
der beteiligten Gewerkschaften- transparent werden und ohne Zeitdruck gelöst
werden können. Dieser Weg würde es auch der NGG erleichtern,
mitzuarbeiten; damit wäre eines der wesentlichen Konkurrenzprobleme
für HBV lösbar.
Diese Kartellösung wäre sowohl im Rahmen des DGB, als auch
im Rahmen kooperationswilliger Gewerkschaften möglich. Auch eine zunächst
eigenständige DAG könnte hier ihren Platz finden und der Abbau
der Konkurrenz zu den Industriegewerkschaften wäre dann Programm dieser
Organisation.
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Auch der Verbund der drei Gewerkschaften DPG, IG Medien und HBV hat den
Vorzug, Konkurrenzprobleme in einem überschaubaren Rahmen und ebenfalls
ohne Zeitdruck zu lösen.
Alle Modelle sind gleichberechtigt mit ihren Vor- und Nachteilen zur innergewerkschaftlichen
Diskussion zu stellen und als Entscheidungsalternativen dem Gewerkschaftstag
vorzulegen.
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Zeitdruck verdeckt und schafft neue Probleme anstatt zu Lösungen zu
führen. Der vorgelegte enge Zeitplan zur Zusammenführung einer
großen Dienstleistungsgewerkschaft widerspricht dem Anspruch eine
breite Mitgliederbeteiligung am Neustrukturierungsprozeß zu gewährleisten.
Er verhindert die Beteiligung der Mitglieder und Ehrenamtlichen. Darüber
hinaus werden Sachzwänge geschaffen, die die Rechte der Delegierten
des Gewerkschaftstages unterlaufen.
Mit diesem Zeitplan kann keine neue Gewerkschaft zusammenwachsen, in
der sich Mitglieder und Funktionäre wiedererkennen und sich identifizieren
können. Deshalb wird dieser Zeitplan zurückgenommen und ist für
die Gewerkschaft HBV nicht verbindlich.
Zuerst sind Sachfragen zu klären, dann können Zeitpläne
geklärt werden.
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Zusammenfassend stellt der Gewerkschaftstag fest:
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Der mit der politischen Plattform vorliegende Zeitplan wird für nicht
verbindlich erklärt.
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Alle Organisationsmodelle sind gleichberechtigter Gegenstand des demokratischen
Diskussionsprozesses in HBV und dem Gewerkschaftstag als Entscheidungsalternativen
vorzulegen.
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Über die Zukunft der Gewerkschaft HBV entscheidet nicht der Gewerkschaftsausschuß
sondern der Gewerkschaftstag.
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Im Entscheidungsprozeß muß offengehalten werden, daß
HBV eine selbständige Gewerkschaft bleibt, wenn die genannten Anforderungen
nicht erfüllt werden.
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Der Gewerkschaftstag stellt fest: Alle wichtigen Fragen sind im Konsensprinzip
zu klären. Gerade bei grundlegenden Entscheidungen über die Zukunft
der Gewerkschaft HBV dürfen Minderheiten nicht ausgegrenzt und muß
die Spaltung unserer Gewerkschaft verhindert werden. So ist es der gewollte
Auftrag der Satzung. Nicht umsonst verlangt sie, daß für die
Auflösung der Gewerkschaft HBV mindestens 4/5 der Delegierten stimmen
müssen.
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Letzte Änderung: 27.11.1999
© 2000 by Werner Wild